Der Erwerb der Eintrittskarte verpflichtet den Käufer und den Besucher die nachfolgenden Vertragsregelungen des Veranstalters anzuerkennen.
- Der Zutritt zum Event „Classic Techno“ ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kein Zutritt unter 18 Jahren. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung.
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Auftrittslänge und Inhalt der Performance der Künstler von „Classic Techno“.
- Es kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besucher ist für einen ausreichenden Schutz, z.B. durch Ohrstöpsel, selbst verantwortlich.
- Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des Eintrittsgeldes beschränkt.
- Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, in die Discothek ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsort auszusprechen.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die oben genannten Funktionen beherrschen. Missbrauch sowie der Versuch können strafrechtlich verfolgt werden.
- Mit dem Betreten der Discothek willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet und Social Media, ein. Wenn der Besucher dies nicht möchte, kann er vor Betreten der Discothek beim Kassenpersonal Widerspruch einlegen und der Besucher verpflichtet sich, dass er während seiner Anwesenheit in der Discothek durch gut sichtbares Tragen eines Armbandes , das er vom Veranstalter kostenlos erhält, seinen Widerspruch erkennbar macht. Sollte der Besucher dies nicht wünschen, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktrete
- Bei Absage durch den Veranstalter wird nur das bezahlte Eintritts-Entgelt zurückerstattet. Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Sollte die Künstlerin Marusha durch einen dringenden Grund, wie z.B. Krankheit, der Veranstaltung fern bleiben, wird, wenn möglich, ein Ersatztermin definiert und die Eintrittskarte bleibt hierfür gültig. Rückerstattungsanspruch besteht nur bei Ausfall/Absage der Veranstaltung ohne Ersatztermin.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.
- Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz ist den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
- Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
- Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.